Gleichstellung von Frauen und Männern

Das Hochschulbüro für ChancenVielfalt unterstützt die Leibniz Universität Hannover bei ihrem gesetzlichen Auftrag, sich aktiv für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einzusetzen und bestehende Nachteile auszugleichen.

Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit sind Artikel 3, insbesondere Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie §42 des Niedersächsischen Hochschulgesetz, das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG).

Die Universität hat sich in ihrem Leitbild verpflichtet die Kompetenzen von Frauen und Männern in allen Bereichen zu fördern. Vorrangiges Ziel ist dabei die Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Damit ist sowohl die Erhöhung des Anteils der Professorinnen bei den Professuren gemeint als auch der Anteil der Frauen an den Beschäftigten insgesamt in den höheren Gehalts- und Besoldungsgruppen.

Der Gleichstellungsplan der Universität soll zur Herstellung der Chancengleichheit beitragen. Er wird alle vier Jahre fortgeschrieben und dokumentiert die Veränderungen, die Maßnahmen und die Erfolge in der Gleichstellungsarbeit.