Für Studierende, die aufgrund der steigenden Preise in finanzielle Schieflagen oder Notlagen geraten sind, hat das Studentenwerk Hannover zwei Nothilfefonds eingerichtet.
Ein Studium zu absolvieren und gleichzeitig Sorge- und Pflegeaufgaben für Kinder zu haben, kann eine große Herausforderung sein. Die Leibniz Universität Hannover hat das Ziel, Studierende mit familiären Aufgaben zu unterstützen, damit sie erfolgreich studieren können.
Ansprechpersonen für Fragen der Vereinbarkeit von Studium und Familie sind das Hochschulbüro für ChancenVielfalt mit dem Familienservicebüro, die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sowie die Studiendekanate und Prüfungsämter. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich mit Beschwerden oder Verbesserungsvorschlägen an die Ombudsperson für gute Studienbedingungen zu wenden.
Studieren mit Kind(ern)
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Studium und Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft im Studium kann eine Herausforderung sein und wirft eine Reihe von Fragen auf - wir helfen Ihnen gerne.
Die Planung des weiteren Studienverlaufs, Fragen zum Urlaubssemester und Prüfungsmöglichkeiten, zu Abschlussarbeiten und zu Schutzmaßnahmen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes gehen wir gerne mit Ihnen durch.
Wenn Sie schwanger sind, melden Sie sich für eine persönliche Beratung im Hochschulbüro für ChancenVielfalt bei Joana Rieck: beratung@chancenvielfalt.uni-hannover.de
Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie hier: Mutterschutz für Studierende.
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Prüfungen
Die Prüfungsordnungen lassen für schwangere Studentinnen und Studierende mit familiären Aufgaben wie der Betreuung eines Kindes oder der Pflege von Angehörigen in der Regel familienfreundliche Ausnahmeregelungen zu (siehe insb. §16 der Prüfungsordnungen). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Prüfungsausschuss oder Studiendekanat zu den Regelungen an Ihrer Fakultät.
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Teilzeitstudium
An der Leibniz Universität Hannover gibt es die Möglichkeit, in einigen Studiengängen ein Teilzeitstudium zu absolvieren. Das Teilzeitstudium muss für jedes Semester neu beim Immatrikulationsamt beantragt werden. In einem Teilzeitsemester darf maximal die Hälfte der in der Prüfungsordnung festgelegten Leistungspunkte erworben werden. In dem Semester, in dem die Abschlussarbeit verfasst wird, muss Vollzeit studiert werden. Für ein Semester im Teilzeitstudium muss der volle Semesterbeitrag und ggf. die Hälfte der Langzeitstudiengebühren gezahlt werden. Im Teilzeitstudium entfällt der BAföG-Anspruch. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Teilzeitstudium an der LUH.
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Urlaubssemester
Studierende können sich für höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester und insgesamt für höchstens vier Semester beurlauben lassen. Bei wichtigen Gründen oder Härtefällen sind auch längere Beurlaubungen möglich. Bei der Erziehung eines Kindes sind 6 Urlaubssemester in Folge zulässig. In einem Urlaubssemester können keine Leistungen erbracht oder Prüfungen abgelegt werden. Die Zahlung des BAföG-Unterhalts wird für die Zeit der Beurlaubung ausgesetzt.
Einen Antrag auf Beurlaubung stellt man jedes Semester zum Rückmeldezeitraum neu beim Immatrikulationsamt und muss dafür die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorlegen. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier: Beurlaubung/ Urlaubssemester an der LUH.
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Promotionsabschlussförderung
Wenn sich der Promotionsabschluss verzögert, weil die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie schwierig ist, kann eine Promotionsabschlussförderung beantragt werden. Das Merkblatt und weitere Informationen finden Sie hier: Promotionsabschlussförderung.
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MensaCard Kids
Das Studentenwerk Hannover unterstützt studierende Eltern mit der MensaCard Kids. Damit können Kinder bis zwölf Jahren in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks einmal pro Tag kostenlos essen, wenn ein Elternteil ein vollständiges Essen für sich kauft. Studierende erhalten die MensaCard Kids im Foyer der Hauptmensa am MensaCard-Schalter. Dazu muss der Studierendenausweis bzw. die Immatrikulationsbescheinigung sowie die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt und die Anschrift angegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Webseite des Studentwerks Hannover
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BAföG
Altersgrenze und Ausweitung der Förderung
Die BAföG-Altersgrenze liegt bei 30, bei Masterstudiengängen bei 35 Jahren. Eine Ausnahme von dieser Altersgrenze bilden Studierende, die eigene Kinder unter 14 Jahren erziehen und nur begrenzt erwerbstätig sind. Im Falle einer Schwangerschaft oder der Erziehung eines oder mehrerer Kinder kann die Förderung auch über die Förderungshöchstdauer hinaus ausgeweitet werden. Dieser Zuschuss muss dann nicht zurückgezahlt werden.
Beurlaubung
Beurlaubte Studierende haben keinen Anspruch auf BAföG. Außerhalb formeller Beurlaubung können Studierende, die ihr Studium wegen einer Schwangerschaft oder Krankheit unterbrechen müssen, für bis zu drei Monate weiterhin BAföG beziehen. Dauert die Unterbrechung länger als drei Monate, müssen sich Studierende mit der Folge des Wegfalls der Förderung beurlauben lassen.
Freibeträge und Kinderbetreuungszuschlag
Bei der Berechnung des BAföG und bei der Rückzahlung werden Freibeträge für Kinder gewährt. Studierende Eltern, die BAföG bekommen, können einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie mit mindestens einem eigenen Kind, das das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben.
Beratung durch das Studentenwerk Hannover
Das Studentenwerk Hannover bietet umfangreiche Informationen und Beratung zum Thema Finanzierung eines Studiums und insbesondere BAföG an. Informieren Sie sich hier: Webseite BAföG des Studentenwerks Hannover.
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Finanzielle Unterstützung für Eltern
Elterngeld:
Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen und nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Eltern, die- ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
- nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und
- mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
können bis zu 12 Monate (Alleinerziehende für bis zu 14 Monate) Elterngeld, ElterngeldPlus oder darüber hinaus Partnerschaftsbonus erhalten.
Das Basis-Elterngeld beträgt 300 Euro (z.B. für Studierende) - für Beschäftigte hängt die Höhe des Elterngeldes vom Einkommen ab, dass man in dem Jahr vor der Geburt verdient hat. Bis zu 65% des Einkommens können gezahlt werden. Der Elterngeldantrag wird bei der Elterngeldstelle der Gemeinde des Wohnortes oder online gestellt. Weitere Informationen dazu gibt es hier: Familienportal des Bundes. Versuchen Sie doch auch mal den Elterngeldrechner: Elterngeldrechner im Familienportal des Bundes.
Kindergeld:
In Deutschland kann jede Person, die Kinder hat und deren Wohnsitz innerhalb Deutschlands liegt Kindergeld beantragen. Erhalten kann man Kindergeld sobald das Kind geboren ist. Weitere Informationen zum Kindergeld: Bundesagentur für Arbeit - Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer. Beim BMFSFJ gibt es außerdem noch ein Merkblatt zum Kindergeld: Merkblatt Kindergeld.
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Besonderheiten für Alleinerziehende
In Deutschland sorgen knapp 1,5 Millionen Menschen für ihre minderjährigen Kinder alleine (Stand 2021). In neun von zehn Fällen übernimmt die Mutter die Rolle der Alleinerziehenden. Aufgrund der höheren finanziellen Belastungen können Alleinerziehende unterschiedliche Unterstützungsangebote nutzen:
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Unterhaltsvorschuss
- Kinderzuschlag
- 30 statt 15 Tage Kinderkrankengeld (2024/2025)
Wenn Sie BAföG beziehen können Sie von folgenden Unterstützungsmöglichkeiten profitieren:
- Freibeträge BAföG
- Kinderbetreuungszuschlag BAföG
- BAföG kann über die Regelstudienzeit hinaus bezogen werden
- Möglicher Anspruch auf Wohngeld
Beratungsstellen:
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter - Ortsverband Hannover e.V.
Weitere wichtige Informationen für Alleinerziehende finden Sie hier:
- BMFSFJ: „Allein- und Getrennterziehende fördern und unterstützen“
- Angebote für Alleinerziehende der Region Hannover
- Informationen zur finanziellen Unterstützung beim Studentenwerk Hannover: Studieren mit Kind
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Langzeitstudium
Wenn Studierende die Regelstudienzeit plus 6 Toleranzsemestern überschreiten, fallen Langzeitstudiengebühren an. Wenn Sie also zum Beispiel in einem Bachelorstudiengang studieren beträgt die Regelstudienzeit 6 Semester + die 6 Semester Toleranz = 12 Semester. Ab dem 13. Semester würden für Sie also Langzeitstudiengebühren anfallen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Studienkosten - Was zahle ich für das Studium?
Studierende, die ein Kind betreuen, können zum Ende der Rückmeldefrist einen Antrag auf Befreiung von diesen Gebühren stellen. Für die Beantragung benötigen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und eine Melde- oder Haushaltsbescheinigung des aktuellen Kalenderjahres. Die Befreiung erfolgt in der Regel für zwei Semester. Die benötigten Anträge finden Sie hier: Anträge des Immatrikulationsamt für Studierende.
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Eltern-Kind-Räume: Still-, Ruhe und Lernräume an der LUH
Viele Institute und Einrichtungen stellen für schwangere und stillende Studierende und Eltern besondere Räume zur besseren Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie zur Verfügung. An der Leibniz Universität gibt es Still- und Ruheräume, Lern- und Aufenthaltsräume und Eltern-Kind-Büros. Hier finden Sie eine Übersicht: Eltern-Kind-Räume und Büros.
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30167 Hannover
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