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Informationen, Handreichungen und Literatur

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Daten & Fakten

  • Wichtige Begriffe - Glossar

    Queer, nicht-binär, trans* oder Ally - was heißt das alles genau? Nutzen Sie die folgenden ausführlichen Glossare und Lexika, um offene Fragen zu klären:

     

  • Zahlen zur queeren Community

    Wie groß die Bevölkerungsgruppe der queeren Menschen tatsächlich ist, lässt sich schwer sagen. Dies liegt zum einen an einer teils wenig differenzierten Datenlage, zum anderen daran, dass sich die Sichtbarkeit von queeren Lebenswelten über die Zeit verändert. Je liberaler eine Gesellschaft ist, desto eher geben Menschen in sozialwissenschaftlichen Umfragen an, lesbisch, schwul, bisexuell, trans* oder queer zu leben.[1] Die folgenden Daten und Fakten wurden aus unterschiedlichen Studien und Befragungen zusammengestellt.

    • In einer internationalen Studie von Ipsos geben 4% der befragten Personen der Generation Z an, sich nicht als männlich oder weiblich zu identifizieren - 18% (jede*r Fünfte) der befragten Personen der Gen Z an schwul, lesbisch, bisexuell, pansexuell, omnisexuell, asexuell oder sonstiges zu sein. Mehr Kontaktpunkte zu Mitgliedern der queeren Community führen in der Regel auch zu mehr Toleranz und mehr Unterstützung für die Gleichstellung von queeren Menschen. Frauen haben durchschnittlich mehr Kontakt zur queeren Community und setzen sich häufiger für die Belange von queeren Menschen ein.[2]
    • In einer europaweiten Studie von Dalia Research wurde festgestellt, dass sich 5,9% der Bevölkerung als LGBT identifizieren. Deutschland hat mit 7,4% den höchsten LGBT-Anteil – danach folgen Spanien (6,9%), Großbritannien (6,5%), die Niederlande (6,4%), Österreich (6,2%), Frankreich (5,4%), Polen (4,9%), Italien (4,8%). Der Anteil der 30- bis 65-jährigen queeren Personen liegt nur etwa halb so hoch wie bei den 14- bis 29-Jährigen.[3]

     


    [1] Jung und Queer – Deutsches Jugendinstitut (DJI) 2018: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull120_d/DJI_2_18_Web.pdf

    [2] Ipsos 2021: https://www.ipsos.com/de-de/je-junger-desto-queerer-gen-z-weitaus-haufiger-lgbtq-als-altere-generationen

    [3] Dalia Research 2016: https://www.purespectrum.com/counting-the-lgbt-population-6-of-europeans-identify-as-lgbt/

  • Gesetze der BRD und DDR
    • Bis 1935: §175 Strafgesetzbuch: Männer wurden bestraft, wenn sie "beischlafähnliche Handlungen" vornahmen - die Anzahl der Verurteilten war relativ gering
    • Ab 1935: Nach der Machtübernahme der Nationalsozialistischen Partei werden lesbische und schwule Lokale in Berlin geschlossen - Ziel ist die "vollständige Zerschlagung und Zerstörung der deutschen Homosexuellenbewegung" (Lokale, Vereine, Verlage). Alle sexuellen Handlungen von Homosexuellen werden strafbar gemacht. Homosexuelle werden in Konzentrationslagern inhaftiert und homosexuelle Männer teilweise kastriert. 
    • 1950er: In der DDR werden keine homosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen mehr strafrechtlich verfolgt. Homosexuelle werden jedoch weiterhin in der Gesellschaft ausgegrenzt. In der BRD blieb der §175 bis 1969 unverändert. Die sogenannten "Rosa Listen" der Nationalsozialist*innen wurden weiter genutzt, um Homosexuelle zu bestrafen.
    • 1957: Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass der §175 StGB nicht gegen das Grundgesetz oder das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstößt.  
    • 1968: Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen in der DDR aufgehoben. 
    • 1969: Homosexuelle Handlungen werden in der BRD nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Der Paragraph bleibt aber bestehen. 
    • 1978: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass trans*Menschen nach einer geschlechts-angleichenden Operation die Möglichkeit haben müssen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen ändern zu können.
    • 1981: Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen - Transsexuellengesetz (TSG) - wird verabschiedet. 
    • 1989: Nach der Wiedervereinigung drängten die neuen Bundesländer darauf, ihre liberaleren Gesetze beizubehalten. §175 wird in den neuen Bundesländern nicht übernommen. 
    • 1994: §175 Strafgesetzbuch „Verbot von Homosexualität“ wird gestrichen – Homosexualität ist nicht mehr strafbar.[1]
    • 2001: Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wird eingeführt und ermöglichte zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).
    • 2006: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – tritt in Kraft. Menschen dürfen aufgrund von Rasse, Ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität nicht benachteiligt werden. 
    • 2017: Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wird eingeführt und ermöglicht Personen gleichen Geschlechts, eine zivilrechtliche Ehe einzugehen. 
    • 2018: Das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben - Personenstandsgesetz - ermöglicht die Eintragung „divers“ als vierten Eintrag neben "männlich", "weiblich" und "keine Angabe". Die Eintragung "divers" kann von intersexuellen Personen genutzt werden. 
    • 2022: Die Eckpunkte für das neue Selbstbestimmungsgesetz werden vorgestellt. Mit dem neuen Gesetz soll das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen verbessert und das Transsexuellengesetz abgelöst werden. [2]

     


    [1] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/180263/1994-homosexualitaet-nicht-mehr-strafbar/

    [2] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eckpunkte-fuer-das-selbstbestimmungsgesetz-vorgestellt-199378

  • Entwicklungen in der EU
    • 1996: Der Europäische Gerichtshof legt Diskriminierungsschutz für trans*Menschen fest.
    • 2005: Transgender Europe TGEU setzt sich für Rechte von trans*Menschen in Europa ein, unterstützt Mitgliedorganisationen und bietet Sensibilisierungen und Fortbildungen zu Trans*Themen an. TGEU hat mittlerweile 78 Mitgliedsorganisationen in 40 Ländern. 
    • 2006: EU Richtlinie "Gender" nimmt explizit trans*Themen mit auf und wird in 9 Mitgliedsstaaten umgesetzt. In Deutschland sind die Richtlinien im Rahmen des AGG umgesetzt.
    • 2010: Der Europarat veröffentlicht Empfehlungen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. 
    • 2011: Die Geschlechtsidentität wird als "Qualifizierungsgrund" für die Gewährung von Asyl festgelegt. 
    • 2012: EU Richtlinie "Opferschutz" wird umgesetzt und definiert damit Mindeststandards im Umgang mit und in der Unterstützung von Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt. Geschlechtsidentität und Ausdruck von Geschlechtlichkeit werden explizit mit aufgeführt.
    • 2015: Der Europarat stimmt für die Trans*-Resolution der Parlamentarischen Versammlung, die ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von trans*Menschen sowie umfassende Maßnahmen, um deren Lebensbedingungen zu verbessern beinhaltet. 
  • Internationale Fakten
    • Die Europäische Kommission überwacht die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften, auch über die Förderung von LGBTIQ+-Gleichstellung.
    • In 17 Staaten in Europa ist die gleichgeschlechtliche Ehe möglich. Außerhalb von Europa in 13 weiteren Ländern. Die Niederlande waren 2001 Vorreiter. Aber auch in Kanada ist seit 2005 eine gleichgeschlechtliche Ehe möglich. 
    • In 69 Staaten wird Homosexualität noch strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern droht dabei sogar die Todesstrafe (z.B. im Iran oder Pakistan)
    • Belarus, die Türkei, Russland und Armenien bieten keinen Schutz für homosexuelle Menschen, aber auch keine strafrechtliche Verfolgung. 
    • Die Weltgesundheitsbehörde (WHO) entscheidet erst 2018, dass Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht mit dem ihnen nach der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, nicht mehr als psychisch krank gelten. Die Umsetzung der Entscheidung beginnt jedoch erst Januar 2022.

Handreichungen und Leitfäden

  • Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen - bukof

    Die Kommission "Queere* Gleichstellungspolitik an Hochschulen" der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) entwickelt Strategien und Maßnahmen für eine Gleichstellungsarbeit an Hochschulen, die über das binäre, heteronormative Geschlechtermodell hinausgeht. In diesem Rahmen hat die Kommission die Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen entwickelt. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, Geschlechtervielfalt an Hochschulen sichtbarer zu machen und zu stärken. Die Empfehlungen richten sich als Expertise an die Hochschulleitungen sowie an Gleichstellungs- und Diversity-Akteur*innen. Die Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt: Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen der bukof. 

    Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen
    PDF, 330 KB
  • Aktionsplan: Queer leben - BMFSFJ

    Das Bundeskabinett hat einen bundesweiten Aktionsplan, um die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, beschlossen.

    Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern:

    • Rechtliche Anerkennung
    • Teilhabe
    • Sicherheit
    • Gesundheit
    • Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen
    • Internationales

    Hier kann man den Aktionsplan downloaden: Aktionsplan - Queer leben.

  • Broschüre: Mein Name - Mein Pronomen

    Verfasst von Studierenden, die selbst trans* und nicht-binär sind. Die Broschüre beschäftigt sich mit Gedanken, Empfehlungen und Erfahrungsberichten von trans* Personen. Ziel war es, so viele unterschiedliche Erfahrungen wie möglich zu berücksichtigen und zu informieren und verletzende Situationen "vorzubeugen". Um zu verhindern, dass trans* Personen die immer wieder auftretenden Fragen selbst immer wieder aufs Neue beantworten müssen, wurden unter anderem auf diese Fragen reagiert.

    Hier kann man die Broschüre lesen: Mein Name - Meine Pronomen.

Literatur Empfehlungen