Informationen, Handreichungen und Literatur
Daten und Fakten
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Wichtige Begriffe - Glossar
Queer, nicht-binär, trans* oder Ally - was heißt das alles genau? Nutzen Sie die folgenden ausführlichen Glossare und Lexika, um offene Fragen zu klären:
- Queer-Lexikon - Online-Anlaufstelle für sexuelle, romantische und geschlechtliche Vielfalt: Glossar von Queer-Lexikon.
- LSBTIQ-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): LSBTIQ-Lexikon.
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Zahlen zur queeren Community
Wie groß die Bevölkerungsgruppe der queeren Menschen tatsächlich ist, lässt sich schwer sagen. Dies liegt zum einen an einer teils wenig differenzierten Datenlage, zum anderen daran, dass sich die Sichtbarkeit von queeren Lebenswelten über die Zeit verändert. Je liberaler eine Gesellschaft ist, desto eher geben Menschen in sozialwissenschaftlichen Umfragen an, lesbisch, schwul, bisexuell, trans* oder queer zu leben.[1] Die folgenden Daten und Fakten wurden aus unterschiedlichen Studien und Befragungen zusammengestellt.
- In einer internationalen Studie von Ipsos geben 4% der befragten Personen der Generation Z an, sich nicht als männlich oder weiblich zu identifizieren - 18% (jede*r Fünfte) der befragten Personen der Gen Z an schwul, lesbisch, bisexuell, pansexuell, omnisexuell, asexuell oder sonstiges zu sein. Mehr Kontaktpunkte zu Mitgliedern der queeren Community führen in der Regel auch zu mehr Toleranz und mehr Unterstützung für die Gleichstellung von queeren Menschen. Frauen haben durchschnittlich mehr Kontakt zur queeren Community und setzen sich häufiger für die Belange von queeren Menschen ein.[2]
- In einer europaweiten Studie von Dalia Research wurde festgestellt, dass sich 5,9% der Bevölkerung als LGBT identifizieren. Deutschland hat mit 7,4% den höchsten LGBT-Anteil – danach folgen Spanien (6,9%), Großbritannien (6,5%), die Niederlande (6,4%), Österreich (6,2%), Frankreich (5,4%), Polen (4,9%), Italien (4,8%). Der Anteil der 30- bis 65-jährigen queeren Personen liegt nur etwa halb so hoch wie bei den 14- bis 29-Jährigen.[3]
[1] Jung und Queer – Deutsches Jugendinstitut (DJI) 2018: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull120_d/DJI_2_18_Web.pdf
[2] Ipsos 2021: https://www.ipsos.com/de-de/je-junger-desto-queerer-gen-z-weitaus-haufiger-lgbtq-als-altere-generationen
[3] Dalia Research 2016: https://www.purespectrum.com/counting-the-lgbt-population-6-of-europeans-identify-as-lgbt/
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Gesetzliche Regelungen (1935-2022)
1935-2022
- Bis 1935: §175 Strafgesetzbuch: Männer wurden bestraft, wenn sie "beischlafähnliche Handlungen" vornahmen - die Anzahl der Verurteilten war relativ gering
- Ab 1935: Nach der Machtübernahme der Nationalsozialistischen Partei werden lesbische und schwule Lokale in Berlin geschlossen - Ziel ist die "vollständige Zerschlagung und Zerstörung der deutschen Homosexuellenbewegung" (Lokale, Vereine, Verlage). Alle sexuellen Handlungen von Homosexuellen werden strafbar gemacht. Homosexuelle werden in Konzentrationslagern inhaftiert und homosexuelle Männer teilweise kastriert.
- 1950er: In der DDR werden keine homosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen mehr strafrechtlich verfolgt. Homosexuelle werden jedoch weiterhin in der Gesellschaft ausgegrenzt. In der BRD blieb der §175 bis 1969 unverändert. Die sogenannten "Rosa Listen" der Nationalsozialist*innen wurden weiter genutzt, um Homosexuelle zu bestrafen.
- 1957: Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass der §175 StGB nicht gegen das Grundgesetz oder das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstößt.
- 1968: Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen in der DDR aufgehoben.
- 1969: Homosexuelle Handlungen werden in der BRD nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Der Paragraph bleibt aber bestehen.
- 1978: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass trans*Menschen nach einer geschlechts-angleichenden Operation die Möglichkeit haben müssen, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Vornamen ändern zu können.
- 1981: Das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen - Transsexuellengesetz (TSG) - wird verabschiedet.
- 1989: Nach der Wiedervereinigung drängten die neuen Bundesländer darauf, ihre liberaleren Gesetze beizubehalten. §175 wird in den neuen Bundesländern nicht übernommen.
- 1994: §175 Strafgesetzbuch „Verbot von Homosexualität“ wird gestrichen – Homosexualität ist nicht mehr strafbar.[1]
- 2001: Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) wird eingeführt und ermöglichte zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).
- 2006: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – tritt in Kraft. Menschen dürfen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität nicht diskriminiert werden.
- 2017: Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wird eingeführt und ermöglicht Personen gleichen Geschlechts, eine zivilrechtliche Ehe einzugehen.
- 2018: Das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben - Personenstandsgesetz - ermöglicht die Eintragung „divers“ als vierten Eintrag neben "männlich", "weiblich" und "keine Angabe". Die Eintragung "divers" kann von intersexuellen Personen genutzt werden.
- 2022: Die Eckpunkte für das neue Selbstbestimmungsgesetz werden vorgestellt. Mit dem neuen Gesetz soll das Leben für trans- und intergeschlechtliche Menschen verbessert und das Transsexuellengesetz abgelöst werden. [2]
[1] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/180263/1994-homosexualitaet-nicht-mehr-strafbar/
[2] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/eckpunkte-fuer-das-selbstbestimmungsgesetz-vorgestellt-199378
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Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Geschlechtseintrag und Vornamen lassen sich zukünftig unkompliziert beim Standesamt ändern. Das Gesetz tritt zum 01. November 2024 in Kraft. Bereits ab 01. August 2024 kann die notwendige dreimonatige Anmeldung beim Standesamt erfolgen. Erste Vornamens- und Geschlechtseintragsänderungen sollen so ab 1. November 2024 möglich sein.
Dazu muss eine "Erklärung mit Eigenversicherung“ erfolgen. Darin versichern Sie sich, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags Ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und Sie sich der Folgen dieses Schrittes bewusst sind. Mit der Erklärung werden ebenfalls die zukünftigen Vornamen bestimmt.
Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das 40 Jahre alte Transsexuellen-Gesetz (TSG). Bisher mussten zur Vornamens- und Geschlechtsänderung zwei Gutachten vorgelegt werden und ein Verfahren vor Gericht war notwendig. Dieser Prozess war teuer, langwierig, demütigend und fremdbestimmt. Nun genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt für eine rechtliche Änderung.
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Entwicklungen in der EU
- 1996: Der Europäische Gerichtshof legt Diskriminierungsschutz für trans*Menschen fest.
- 2005: Transgender Europe TGEU setzt sich für Rechte von trans*Menschen in Europa ein, unterstützt Mitgliedorganisationen und bietet Sensibilisierungen und Fortbildungen zu Trans*Themen an. TGEU hat mittlerweile 78 Mitgliedsorganisationen in 40 Ländern.
- 2006: EU Richtlinie "Gender" nimmt explizit trans*Themen mit auf und wird in 9 Mitgliedsstaaten umgesetzt. In Deutschland sind die Richtlinien im Rahmen des AGG umgesetzt.
- 2010: Der Europarat veröffentlicht Empfehlungen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität.
- 2011: Die Geschlechtsidentität wird als "Qualifizierungsgrund" für die Gewährung von Asyl festgelegt.
- 2012: EU Richtlinie "Opferschutz" wird umgesetzt und definiert damit Mindeststandards im Umgang mit und in der Unterstützung von Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt. Geschlechtsidentität und Ausdruck von Geschlechtlichkeit werden explizit mit aufgeführt.
- 2015: Der Europarat stimmt für die Trans*-Resolution der Parlamentarischen Versammlung, die ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von trans*Menschen sowie umfassende Maßnahmen, um deren Lebensbedingungen zu verbessern beinhaltet.
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Internationale Fakten
- Die Europäische Kommission überwacht die Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften, auch über die Förderung von LGBTIQ+-Gleichstellung.
- In 17 Staaten in Europa ist die gleichgeschlechtliche Ehe möglich. Außerhalb von Europa in 13 weiteren Ländern. Die Niederlande waren 2001 Vorreiter. Aber auch in Kanada ist seit 2005 eine gleichgeschlechtliche Ehe möglich.
- In 69 Staaten wird Homosexualität noch strafrechtlich verfolgt, in 11 Ländern droht dabei sogar die Todesstrafe (z.B. im Iran oder Pakistan)
- Belarus, die Türkei, Russland und Armenien bieten keinen Schutz für homosexuelle Menschen, aber auch keine strafrechtliche Verfolgung.
- Die Weltgesundheitsbehörde (WHO) entscheidet erst 2018, dass Menschen, deren geschlechtliche Identität nicht mit dem ihnen nach der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, nicht mehr als psychisch krank gelten. Die Umsetzung der Entscheidung beginnt jedoch erst Januar 2022.
Handreichungen und Leitfäden
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Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen - bukof
Die Kommission "Queere* Gleichstellungspolitik an Hochschulen" der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof) entwickelt Strategien und Maßnahmen für eine Gleichstellungsarbeit an Hochschulen, die über das binäre, heteronormative Geschlechtermodell hinausgeht. In diesem Rahmen hat die Kommission die Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen entwickelt. Ziel dieser Handlungsempfehlungen ist es, Geschlechtervielfalt an Hochschulen sichtbarer zu machen und zu stärken. Die Empfehlungen richten sich als Expertise an die Hochschulleitungen sowie an Gleichstellungs- und Diversity-Akteur*innen. Die Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt: Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an Hochschulen der bukof.
Handlungsempfehlungen für Geschlechtervielfalt an HochschulenPDF, 330 KB -
Aktionsplan: Queer leben - BMFSFJ
Das Bundeskabinett hat einen bundesweiten Aktionsplan, um die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu stärken und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, beschlossen.
Der Aktionsplan umfasst Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern:
- Rechtliche Anerkennung
- Teilhabe
- Sicherheit
- Gesundheit
- Stärkung der Beratungs- und Communitystrukturen
- Internationales
Hier kann man den Aktionsplan downloaden: Aktionsplan - Queer leben.
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Handout: Ansprache in Lehrveranstaltungen (LUH)
Lehrende können dieses Handout bei der ersten Lehrveranstaltung aushändigen, damit die Studierenden angeben können wie sie angesprochen werden möchten und ob sie individuelle Bedarfe (wie z.B. barrierefreie Dokumente) haben. Die Datei kann als Word-Datei heruntergeladen werden, damit gegebenenfalls noch Änderungen vorgenommen werden können.
Handout Ansprache in LehrveranstaltungenDOCX, 320 KB
Literatur- und Online-Beiträge
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Osterkamp & Wünsch (2022): Trans*Personen
Robin Ivy Osterkamp & Friederike Wünsch (2022): Trans*Personen - Zwischen gewollter und ungewollter (Un-)Sichtbarkeit - Zwischen direkter und indirekter Diskriminierung, Springer VS, Wiesbaden.
Hier bei Springer Link lesen: Robin Ivy Osterkamp & Friederike Wünsch (2022): Trans*Personen.
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Sammlung: Materialien zum Thema Transgeschlechtlichkeit, Trans* in Arbeit
Hier werden einige wichtige und herunterladbare Veröffentlichungen und Materialien zum Thema Transgeschlechtlichkeit, Trans* in Arbeit des Fachbereichs LSBTI der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Bereich Antidiskriminierung, Berlin, zusammengestellt.
Hier kann man die Materialien und Veröffentlichungen downloaden: Materialien zum Thema Transgeschlechtlichkeit, Trans* in Arbeit.
Tipp: Diskriminierungspotentiale gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen im deutschen Recht. Rechtswissenschaftliche Expertise von Prof. Dr. Konstanze Plett, LL.M. im Auftrag der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung
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Markwald (2020): Die Rechtsstellung von Trans*personen in Deutschland
Artikel von Maya Markwald zur Rechtsstellung von Trans*personen in Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
Trotz vieler Gesetzesänderungen werden Trans*personen im deutschen Recht weiterhin diskriminiert, meint die Juristin Maya Markwald. Die Gesetze stellen nach wie vor zu hohe Hürden für die Anerkennung des Geschlechts von Trans*personen und schützen sie nicht ausreichend vor geschlechtsspezifischen Gefahren.
Hier kann man den Artikel lesen: Die Rechtsstellung von Trans*personen in Deutschland - Maya Markwald.
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Online Empfehlungen
- Queer-Lexikon
Online-Anlaufstelle für lesbische, schwule, bi+sexuelle, a_sexuelle, a_romantische, trans, nicht-binäre, inter*, polyamouröse und queere junge Menschen. - How to be a better LGBTIQ+ Ally
Sammlung wichtiger und interessanter Informationen für Allys und die queere Community - Institut für Queer Theory
Zentrum der Forschung, der Theoriebildung und des internationalen Austauschs im Feld der Queer Theory. Es widmet sich der Geschlechter- und Sexualitätenforschung sowie ihrer Vermittlung in Öffentlichkeit und Praxis. - AG trans*emanzipatorische Hochschulpolitik
Arbeitsgemeinschaft von trans* Menschen an Hochschulen, die sich für die Verbesserung von Studien- und Arbeitsbedingungen für Trans*leute an Hochschulen einsetzen, z.B. durch Vereinfachung von Vornamensänderungen im Hochschulsystem und Abbau von Trans*diskriminierung im Hochschulalltag. - Intergeschlechtliche Menschen e.V. Bundesverband
Wissen, Beratung, Selbsthilfe und Rechte für intergeschlechtlich geborene Menschen, ihre Familien und Angehörigen sowie ihr weiteres Umfeld. - Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti)
Verein für Akzeptanz von trans*-, intergeschlechtlichen- und nicht-binären (TIN*) Menschen innerhalb der Gesellschaft auf allen Ebenen
- Queer-Lexikon
Ally sein
Die Leibniz Universität Hannover soll ein inklusiver Ort sein, an dem alle Studierenden und Beschäftigten frei von Diskriminierung ihr Potential entfalten können. Wir fördern die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit aller. Wie alle Institutionen sind aber auch Hochschulen von gesellschaftlichen Machtverhältnissen durchzogen und in gesellschaftliche Verhältnisse eingelassen. Damit sind sie Orte, die bestimmte Personengruppen privilegieren, anderen jedoch den Zugang sowie den Verbleib erschweren. Jede Person, die an der LUH lehrt, lernt, arbeitet und forscht kann einen Teil dazu beitragen diese Universität noch inklusiver zu gestalten.
Wie kann ich mich für queere Personen an der LUH einsetzen? Wie kann ich ein*e gute*r Verbündete*r sein - Wie kann ich Ally sein?
Was kann ich tun?
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Was ist eigentlich ein Ally?
In diesem Fall beschreibt "Ally", aus dem Englischen "Verbündete*r", eine nicht-queere (heterosexuelle und cisgeschlechtliche) Person, die sich für die Rechte und Anliegen von LSBTIQ+ Personen einsetzt. Da man auch im Kontext von Rassismuserfahrungen von Allys spricht, wird auch oft der Begriff "Straight Ally" genutzt.
Wichtig:
- Ally zu sein, heißt als Ally zu handeln!
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Erkenne deine Privilegien!
Als Straight Ally sollte man sich zunächst klarmachen, welche die eigenen Privilegien sind. Frag dich, ob du schon einmal aufgrund deiner Sexualität oder deiner Geschlechtsidentität diskriminiert wurdest. In der Regel musst du dir z.B. als cisgeschlechtliche Person keine Sorgen machen, am Arbeitsplatz für deine Geschlechtsidentität diskriminiert zu werden. In Deutschland erleben laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes 67,4% der trans* Personen soziale Herabwürdigung. Höre den queeren Menschen in deinem Umfeld zu und mach dir bewusst, dass sie potentiell Dinge durchgemacht haben (oder noch immer durchmachen), die für eine heterosexuelle und cisgeschlechtliche Person unvorstellbar sind. Sei dir also bewusst, dass du privilegiert bist und dass andere es nicht sind. Ein Straight Ally nutzt diese vorteilhaftere Position, um der queeren Community zu helfen, in der Gesellschaft anerkannt zu werden.
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Informiere dich!
Als Ally sollte man sich selbst fortbilden, recherchieren, lesen und vor allem zuhören. Setze dich mit der Lebensrealität von queeren Menschen auseinander und bringe für dich selbst in Erfahrung, mit welchen Problemen sie zu kämpfen haben und welche Hürden sie überwinden müssen. Für die Recherche gibt es mittlerweile genug Bücher, Dokumentationen, Webseiten, Social Media Auftritte, Podcasts... Verfolge auch die Rechtssituation, wie zum Beispiel das neue Selbstbestimmungsgesetz. Wir stellen auch Informationsmaterialien, Leitfäden, Handreichungen und Broschüren zur Verfügung: Informiere dich!
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Setz dich aktiv gegen Diskriminierung ein!
- Korrigier deine Kolleg*innen, wenn sie Personen mit falschem Pronomen ansprechen - auch, wenn die betroffene Person nicht dabei ist
- Sprech dich gegen queer-feindliche Witze oder Kommentare aus
- Stell dich mit deinem Namen und Pronomen vor - damit normalisieren wir den Umgang mit Pronomen
- Nimm deine Pronomen mit in deine Email-Signatur, Social Media-Account, Webpräsenz etc. auf
- Nutze als Anrede "Guten Tag Vorname Nachname" oder eine geschlechtsneutrale Anrede
- Nutze gender- und diversitätssensible Sprache
- Setze nicht voraus, dass alle Menschen heterosexuell sind - wenn du jemanden neu kennenlernst, kannst du z.B. fragen "Hast du einen Partner oder eine Partnerin?"