ChancenVielfalt Diversity Management Queer Campus
Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags

Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags an der LUH

Hier finden Studierende und Beschäftigte Informationen zur Änderung des Vornamens und ihres Geschlechtseintrags in den Daten und Systemen der Leibniz Universität. Die Informationen werden laufend angepasst und ergänzt.

Beratung & Kontakt

Ihre Frage konnte hier nicht beantwortet werden oder Sie haben Schwierigkeiten bei der Umsetzung? Dann melden Sie sich bei uns - wir beraten und unterstützen Sie:

Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

  • Was wird im Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) geregelt?

    Geschlechtseintrag und Vornamen lassen sich zukünftig unkompliziert beim Standesamt ändern. Das Gesetz tritt zum 01. November 2024 in Kraft. Bereits ab 01. August 2024 kann die notwendige dreimonatige Anmeldung beim Standesamt erfolgen. Erste Vornamens- und Geschlechtseintragsänderungen sollen so ab 1. November 2024 möglich sein.

    Dazu muss eine "Erklärung mit Eigenversicherung“ erfolgen. Darin versichern Sie sich, dass der gewählte Geschlechtseintrag oder die Streichung des Geschlechtseintrags Ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und Sie sich der Folgen dieses Schrittes bewusst sind. Mit der Erklärung werden ebenfalls die zukünftigen Vornamen bestimmt.

    Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das 40 Jahre alte Transsexuellen-Gesetz (TSG). Bisher mussten zur Vornamens- und Geschlechtsänderung zwei Gutachten vorgelegt werden und ein Verfahren vor Gericht war notwendig. Dieser Prozess war teuer, langwierig, demütigend und fremdbestimmt. Nun genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt für eine rechtliche Änderung.

  • Tipps für Kolleg*innen, Mitstudierende & Vorgesetzte

    Wenn ein*e Kolleg*in, Studierende, Mitstudierende oder Mitarbeitende ihren Namen und Geschlechtseintrag ändern lassen, gibt es mitunter Unsicherheiten, wie damit umgegangen werden sollte. Bitte verwenden Sie immer den neuen Namen und die Wunsch-Pronomen der Person, auch wenn diese nicht anwesend ist. Wenn Sie die Person schon lange kennen, wird Ihnen das vielleicht schwerfallen und Sie werden die Person möglicherweise in der Anfangsphase mit dem alten Namen ansprechen – das ist vollkommen normal. Seien Sie respektvoll, korrigieren Sie das Gesagte und entschuldigen Sie sich. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Personen direkt anzusprechen und z.B. nach den gewünschten Pronomen zu fragen. Vorgesetze sollten als Vorbilder für ihre Teams besonders sensibel mit dem Thema umgehen – hier empfiehlt sich in jedem Fall ein vertrauensvolles Mitarbeitendengespräch, in dem Sie die Bedürfnisse der*des Beschäftigten klären.