Rat der Gleichstellungsbeauftragten
Der Rat der Gleichstellungsbeauftragten ist ein Gremium, das sich aus der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Referentin für Gender Mainstreaming als Koordinatorin des Rats zusammensetzt. Das Gremium dient dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung sowie der Bearbeitung aktueller Problemstellungen und Herausforderungen in der Gleichstellungsarbeit der Universität.
Das Amt der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
In den Fakultäten, Einrichtungen, Schools und der Verwaltung der Leibniz Universität Hannover vertreten dezentrale Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich ihre jeweiligen Fach- oder Organisationsbereiche. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten unterstützen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte bei der Erfüllung ihres Gleichstellungsauftrages.
Nach §2 und §3 der Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der Leibniz Universität Hannover werden die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und die Stellvertretungen für zwei Jahre gewählt. Professor*innen, Dozierende, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeitende in Technik und Verwaltung sowie Studierende können das Amt ausüben.
Aufgaben der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
Die Aufgaben der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem NHG § 42, dem NHH und dem Rundschreiben Nr. 43/2015 der Leibniz Universität Hannover. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten wirken insbesondere an Stellenbesetzungsverfahren mit und sind zu beteiligen an:
- Berufungsverfahren
- Unbefristeten Stellen in jeder Gehalts- und Besoldungsgruppe
- Ernennungen ins Beamtenverhältnis
- Beförderungen im Beamtenverhältnis
Vorsitz
30167 Hannover
Geschäftsstelle
30167 Hannover