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BLOG Juni 2019: 70 Jahre Gleichstellung für Frauen

BLOG Juni 2019: 70 Jahre Gleichstellung für Frauen

Vor 70 Jahren wurde in Deutschland die Gleichstellung von Frauen im Artikel 3 des Grundgesetzes erstmals verankert:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Be­seiti­gung bestehender Nachteile hin. 

Der Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, hat das Grundgesetz der promovierten Parlamentarierin Elisabeth Selbert zu verdanken. Sie hat dafür gekämpft und die Frauen in Deutschland zur Unterstützung aufgefordert. Dies ging damals nur per Post.[1] Sie erhielt tausende von Postkarten. Nach und nach wurden die frauenfeindlichen Gesetze im Frauen- und Familienrecht und im Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschafft. Frauen konnten unabhängig von der Erlaubnis ihres Ehemannes einen Beruf ausüben (1958), sie erhielten die Geschäftsfähigkeit (1969), und konnten über ihr Vermögen selbst entscheiden.[2] die „Hausfrauenehe“ wurde durch das Partneschaftsprinzip (1976) ersetzt.

Der zweite Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ wurde 1994 hinzugefügt, da die Gleichberechtigung von Frauen bis dahin nur sehr langsam vorschritt. Mit dieser gesetzlichen Grundlage ist es möglich gewesen nur für Frauen gleichstellungsfördernde Maßnahmen durchzuführen, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen.

Frauenförderung an der Universität seit 1991

Die LUH fördert seit fast 30 Jahren die Herstellung der Gleichberechtigung für Frauen. Es begann 1991 mit der Einrichtung eines Frauenbüros, dem Amt einer Frauenbeauftragten und mit einem 100.000-DM-Topf für frauenfördernde Aktivitäten an den Fakultäten.

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Das ehemalige Frauenbüro heißt heute Hochschulbüro für ChancenVielfalt. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist im weitesten Sinne für die Umsetzung des Artikels 3 des Grundgesetzes zuständig. Das Niedersächsische Hochschulgesetz formuliert den Auftrag und die Ausführung.

Die Durchführung effektiver Angebote und Maßnahmen für Frauen und inzwischen auch für Männer werden im Hochschulbüro entwickelt, geplant und umgesetzt. Die Reihe aufeinander aufbauenden Angebote werden untermauert durch die familienfreundlichen Angebote.[3]

Wir danken Elisabeth Selbert für ihren Kampf um die Gleichberechtigung von Frauen und Männer.

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