Im November ist das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft getreten. Damit können Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen einfacher im Personenstandsregister ändern lassen. Natürlich können Studierende und Beschäftigte mit dem amtlichen Nachweis ihren Namen auch an der LUH ändern lassen. Wir haben mit den Einrichtungen der Verwaltung der LUH die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
In den FAQ finden sich auch die Infos zu einer Option für eine Vornamensänderung ohne amtlichen Nachweis.
Bitte senden Sie uns Ihre Fragen - die FAQ werden laufend ergänzt.
FAQ zur Vornamensänderung: go.lu-h.de/sbgg