Im Rahmen eines Rechtsgutachtens einer Professorin der Rechtswissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin, beauftragt durch die Landeshauptstadt Hannover, gibt es neue Erkenntnisse zur geschlechtsumfassenden Sprache inklusive Gendersterns:
Geschlechtergerechte Sprache ist eine konsequente Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Hierzu gehört die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ebenso wie die verfassungsrechtliche Anerkennung weiterer Geschlechter jenseits von „männlich“ und „weiblich“. Die geschlechtergerechte Amts- und Rechtssprache sei also „eine logische Folge aus der gültigen Rechtslage“, so Prof. Dr. Ulrike Lembke.
Laut Gutachten ist die Anwendung geschlechterumfassender Sprache mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht nur eine Kompetenz, sondern eine Verpflichtung. Damit seien weder die Meinungsfreiheit noch das Persönlichkeitsrecht der amtsausübenden Personen beeinträchtigt.
Jüngste Stellungnahmen und Studien bestätigten zudem, dass die Verwendung des Gendersterns von allen geschlechterumfassenden Formen am besten geeignet sei, die Barrierefreiheit geschlechtergerechter Sprache sicherzustellen.
Das vollständige Gutachten ist unter www.hannover.de/geschlechtergerechtesprache-lhh zu finden.